Rheinland Pfalz: Ein Meilenstein in der Entwicklung hin zum IRU und Anerkennung als Religionsgemeinschaft?

Die Landesregierung in Rheinland Pfalz hat mit vier Verbänden eine Zielvereinbarung getroffen mit der Islamischen Religionsgemeinschaft DITIB Rheinland-Pfalz e.V., der Schura Rheinland-Pfalz. Landesverband der Muslime e.V., dem Landesverband der Islamischen Kulturzentren Rheinland-Pfalz e.V. (LVIKZ) und der Ahmadiyya Muslim Jamaat K.d.ö.R. (AMJ). Es geht vor allem um die Ausgestaltung des Islamischen Religionsunterrichtes und die Anerkennung als Religionsgemeinschaft (1)

Für alle Verbände ist der Vertrag gleich strukturiert. Erst gibt es eine allgemeine Einleitung, wo  die Landesregierung auf Gutachten Bezug nimmt, die empfehlen die Gespräche weiter zu führen und die Erwartungshaltung an die Verbände, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu achten (s. u.), dann folgt der Bezug zu den „Gemeinsamen Wertgrundlagen“. Dann folgen Informationen zu den Beiträgen der Landesregierung und darauf folgen die Beiträge der Verbände (s. 4ff). Auf die wollen wir gleich genauer eingehen.

Aufgrund des Putschversuches 2016 in der Türkei waren die Gespräche ausgesetzt worden. Im Anschluss an den gescheiterten Putsch gab es heftige Diskussionen um die Rolle der DITIB und vorallem wurden aufgrund der Spionageaffäre Stimmen laut die Gespräche ganz abzubrechen, diese staatlich nicht mehr zu fördern und sogar diese – die DITIB- unter Verfassungsschutzbeobachtung zu stellen. Die Wogen scheinen sich geglättet zu haben. Die Akteure handeln besonnen, vor allem hat die neue DITIB Führung unter der Führung von Kazim Türkmen, Fehler eingestanden und mehr Transparenz versprochen.

Doch noch sind die Stolpersteine nicht ganz ausgeräumt, dies kann man auch an der offiziellen Erklärung der Landesregierung erkennen: „Mit den Zielvereinbarungen verpflichten sich die Verbände, ihre Angelegenheiten selbstständig zu verwalten, ihre Willensbildung selbstbestimmt zu vollführen und damit frei vom politischen Einfluss Dritter zu wirken. Das ist die Grundlage für die Fortsetzung des Weges“, so Staatsminister Konrad Wolf (2). Aus der Erklärung kann klar gefolgert werden, dass vorallem die Rolle der Türkei und die der Zentralen in Köln (alle muslimischen Verbände haben ihren Sitz in Köln) der Landesregierung ein Dorn im Aufgabe ist. Sie möchte die Unabhängigkeit der Verbände auch tatsächlich gewahrt wissen. Auch wenn jetzt DITIB es anders darstellt, gehen die Verbände mit der Zielvereibarung bestimmte rechtliche Verpflichtungen ein (hiezu weiter unten) (3).

Um zu prüfen, ob die islamischen Verbände Religionsgemeinschaften sind, hat die Landesregierung Gutachten in Auftrag gegeben: „Die Gutachter bestätigten das Ergebnis der Erstgutachten, dass es sich bei allen vier Verbänden um Religionsgemeinschaften im Sinne des Grundgesetzes handelt.“ Aber es wird auch kritisch kommentiert: „Zugleich haben sie (die Gutachten) aufgezeigt, dass in einzelnen Verbänden noch strukturelle Mängel bestehen, die beseitigt werden müssen, damit diese vollumfänglich als Religionsgemeinschaften im Sinne von Art. 7 Abs. 3 Grundgesetz und Art.34 der Landesverfassung gelten können“.

Für die islamischen Verbände liegt hier ganz klar ein Punktsieg vor. Denn hiermit bestätigt die Landesregierung auf Grundlage der Gutachten offiziell, dass die Verbände Religionsgemeinschaften im Sinne des GG, Art. 7, Abs. 3. sind.

Aber im Detail liegt natürlich der Hund begraben.

Es sei hier kritisch angemerkt, dass hier besonders von Seiten der Landesregierung nachdrücklich von den Verbänden eine Erklärung zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung abverlangt wurde: „In der Zielvereinbarung bestätigen die Unterzeichnenden ausdrücklich die freiheitlich-demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland als gemeinsame Wertegrundlage. Für eine vertragliche Zusammenarbeit des Landes mit einer jeden Religionsgemeinschaft muss gewährleistet sein, dass sich die Religionsgemeinschaft zu den unverbrüchlichen Wertegrundlagen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland bekennt und ihr Handeln daran ausrichtet“ (4). Damit wird suggestiv den Verbänden unterstellt, dass sie sich zur Grundordnung ausdrücklich bekennen müssen und es keine Selbstverständlichkeit ist, dass diese dies tragen. Damit wird eben aber – wenn auch ungewollt – der Eindruck verstärkt, es gebe Zweifel an ihrer Haltung; zumal doch alle Verbände eingetragene Vereine sind, die aufgrund des Vereinsrecht verpflichtet sind sich zur freiheitlichen Grundordnung zu bekennen und danach zu handeln. Anderweitig wären sie schon längst verboten. Daran erkennt man recht gut, dass immer noch Ressentiments und Skepsis vorherrschen auf staatlicher Seite gegenüber dem muslimischen Vereinsleben.  Solche Vorbehalte wären aber undenkbar gewesen bei Verträgen mit anderen Religionsgemeinschaften.

Nichtsdestotrotz nimmt der Vertrag auch die Landesregierung in die Verpflichtung. Es ist besonders zu begrüßen, dass die Verbände, aber auch die Landesregierung Islamfeindlichkeit, Antisemitismus und religiösen Extremismus (….) gemeinsam entschieden bekämpfen wollen. Desweiteren möchte die Landesregierung „Strukturgespräche“ zur Etablierung des IRU und Professuren für Islamische Theologie einrichten. Leider wird in der Vereinbarung nicht ausgeführt, wie diese Gespräche strukturiert sein sollen und vorallem, inwieweit sie verbindlich sein werden (5).

Aber auch im Detail ist zu erkennen, wie unterschiedlich die einzelnen Verbände in die Pflicht genommen werden und vorallem welche Forderungen und damit Hausaufgaben den einzelnen Verbänden auferlegt werden.

LVIZ und Ahmadiya – keine strukturellen Mängel?!

Der LVIKZ wird aufgetragen, ihre Öffentlichkeitsarbeit zu verbessern; wahrscheinlich ist damit gemeint, dass immer wieder Wohnheime des Verbandes in der Diskussion stehen oder innere Strukturen nicht transparent sind oder die Frauen im Verband in der Öffentlichkeit kaum präsent sind und dadurch natürlich Irritationen entstehen. Eine offensive Öffentlichkeitsarbeit soll dem entgegen wirken (6).

Auch die Auflagen für die Schura Rheinland-Pfalz. Landesverband der Muslime e.V hören sich recht moderat an. Sie soll sicherstellen, dass „ihre Mitgliedsgemeinden und Mitgliedsvereine so verfasst sind, dass ihre gegebenenfalls bestehenden organisatorisch-strukturellen Verbindungen zu einem weiteren Dachverband die eigenständige Willensbildung und selbstbestimmte Formulierung der inhaltlichen Grundsätze der Schura Rheinland-Pfalz“ sind (7). In der Schura sind nämlich sehr unterschiedliche Vereine organisiert, bosnische, arabische, albanische und türkische Vereine (8). Und diese gehören in der Regel wiederum größeren Dachverbänden an. Vorallem aber möchte man wohl den Einfluss der IGMG Zentrale in Köln mit dieser Bestimmung ein Riegel vorschieben. Denn dieser stellt die meisten Moscheen in diesem Zusammenschluss dar. Außerdem soll die Schura eine Kommission für den IRU auf die Beine stellen und „Qualitätsmanagements zum Umgang mit Kontroversen innerhalb und zwischen den Moscheegemeinden“ konsequent anwenden. Scheinbar gab es hier Grund zu Beanstandungen.

Wie bei der LVIKZ bestätigt die Landesregierung der Ahmadiyya Muslim Jamaat in der Bundesrepublik Deutschland K.d.ö.R., dass sie keine strukturellen Mängel hat, aber wie der Verband der Islamische Kulturzenteren soll sie ihre Öffentlichkeitsarbeit und Informationsstrategie verbessern. Auch dieser Verband stand immer wieder in der Diskussion, wenn es um Moscheebauprojekte ging oder sie wurde kritisiert, dass sie nicht weltoffen sei usw. Eine offensive Öffentlichkeitsarbeit soll Abhilfe schaffen (9). Faktisch kann man davon ausgehen, dass die beiden Verbände aus staatlicher Sicht gesehen, bereit wären als Religionsgemeischaft anerkannt zu werden.

Auffallend ist, dass von beiden Verbänden (LVIKZ und Ahmadiyya) nicht verlangt wird, eine eigene Kommission für den IRU zu errichten. Dies ist für mich nicht nachvollziehbar. Denn auch für diese wird es eine große Herausforderungen sein, fachlich und organisatorisch den IRU mit Leben zu füllen.

DITIB: Wer darf, wieviel entscheiden? Oder: Ankara und Köln auf keinen Fall!

Der größte Player unter den Verbänden ist naturgemäß die DITIB und damit ihr Landesverband. Die DITIB ist der größte Dachverband in Deutschland, bundesweit gehören ihm über 900 Moscheen an. Vor allem die Auflagen an die DITIB verdienen eine gesonderte Betrachtung und reichen sehr stark in die Eigenständigkeit und aktuellen Verfasstheit des Verbandes hinein.  

Seit dem Putsch 2016 sind die Beziehungen zwischen DITIB und den staatlichen Stellen, aber auch den Kirchen unterkühlt. Etwa 19 Geistliche des türkischen Ditib-Moscheenverbands wurden damals verdächtigt, auf Anweisung der Religionsattaches Gülen-Anhänger in Deutschland ausgespäht zu haben. Daraufhin hat in Niedersachsen die Landesregierung einen seit Jahren verhandelten Staatsvertrag mit den muslimischen Verbänden und Ditib verschoben. Grund für die Verstimmungen war auch die desolate Informations,- und Öffentlichkeitsarbeit des DITIB Vorstandes in Köln. In der Öffentlichkeit prägte sich die Meinung, dass – entgegen den Bekundungen aus Köln – die Politik der DITIB aus Ankara gesteuert würde. In Folge entflammte auch die grundsätzliche Diskussion, dass Imame aus dem Ausland unerwünscht sein. Auch Rheinland Pfalz zog die Bremse und setze die Gespräche aus.  Jetzt startet man einen Neuanfang. Kritisiert wurde damals wie heute, dass die Landesverbände der DITIB nicht unabhängig von Köln sein und vor allem Ankara sich in die inneren Angelegenheiten des Verbandes einmischen würde.

Diesen Vorbehalten trägt die Vereinbarung klar Rechnung und legt dem Verband auf innerhalb von 18 Monaten  sicher zu stellen, dass sie den Einflüssen Dritter aktiv entgegen wirken müsse. Der Landesverband muss sicher stellen, dass „die  Unabhängigkeit der Kommission für den Islamischen Religionsunterricht zu gewährleisten (ist),  sodass nicht nur Amtsträger eines Staates, sondern auch Bedienstete oder Personen, die der Weisungsbefugnis des DITIB-Bundesverbandes unterstehen, nicht Mitglieder der Kommission für den Religionsunterricht werden können“, Kandidatenwahlvorschläge für den Landesvorstand sollen grundsätzlich durch die Mitgliedsgemeinden erfolgen und sie soll die Stelle eines „hauptamtlichen Geschäftsführers“ schaffen (10).

Wer die Diskussionen um den IRU und die Rolle der DITIB dort verfolgt hat, wird schnell erkennen, dass sich der Verband z.B. in Hessen sehr schwer damit getan hat, die Satzung zu ändern, damit ein Einfluss Kölns bzw. Ankaras unterbunden werden kann, eine Geschäftsstelle bzw. ein Schulreferat zu errichten sehr lange Zeit brauchte und auch das Mitgliedsregister wurde erst spät offengelegt. Aktuell steht hier die Entscheidung der Landesregierung über eine weitere Zusammenarbeit aus. Auch durch die Corona-Krise wird eine Entscheidung auf sich warten lassen.

Aber warum tut sich der Verband so schwer? Oder: kein Einfluss aus Ankara und Köln!

Alle islamischen Verbände reagieren auf Forderungen aus der muslimischen Öffentlichkeit, aber auch von staatlicher Seite sehr zögerlich und nicht immer konsequent, wenn es z.B. um deutschsprachige Angebote,  wenn es um die Imamausbildung hier in Deutschland oder um Professionalisierung und Beheimatung in Deutschland geht. Zum einen tut sich die DITIB schwer, weil intern Kompetenzen fehlen, den IRU inhaltlich und strukturell auszufüllen und zu begleiten. Dies erkennt man z.B. daran, dass bis dato der Dachverband selbst kein Schulreferat eingerichtet hat. Zum anderen geht aus auch um Macht, Geld und Einfluss. Denn der Dachverband, aber auch Ankara möchten Befugnisse nicht außer Hand geben. Denn die Vereinbarungen und Verpflichtungen, die die DITIB auch in Rheinpfalz eingegangen ist, richten sich klar auf eine Autarkie der Landesverbände. Dies stellt formell, wie inhaltlich den Verband vor großen Herausforderugen. Ich denke auch, dass weder in der Zentrale noch in den Landesverbänden die Konsequenzen durchdacht sind, die aus einer Machteinschränkung Kölns bzw. Ankaras entstehen werden.

Auch der letzte Punkt scheint ein wichtiger Meilenstein zu sein, denn hier wird die DITIB verpflichtet, „das Antragsrechts der Mitgliedsgemeinden auf ein Disziplinarverfahren gegen Religionsbeauftragte / Imame auf die Landesverbände, sodass Konfliktsituationen auf Landesverbandsebene begegnet werden kann, zu erweitern“ (S. 5). In der Realität gibt es zahlreiche Probleme zwischen Imame und den Moscheevereinen Vorort. Bis dato war es Usus, dass die Moscheen sich beim Attache beschwerten und der Attache die Imame einfach abgezogen und einen neuen Imam entsandt hat. Der alte Imam wurde dann einer neuen Moschee zugewiesen oder zurück in die Türkei beordert. Spannend wird es sein, zu verfolgen, ob für die Konfliktbewältigung eigens Organe geschaffen werden, diese dann transparent sein müssen und auch, ob Rechtsfragen und Rechtsansprüche hier in Deutschland entstehen. Denn wir wissen, dass z.B. einige Imame nach dem Putschversuch 2016 einfach abgesetzt oder zurückbeordert wurden und sie keine Rechtsansprüche gegen die DITIB stellen konnten, weil sie eben einem türkischen Dienstherrn unterstanden.

Wir dürfen gespannt sein, wie sich die Situation in diesem Bundesland entwickelt, zumal ja jedes Bundesland mittlerweile einen eigenen Weg geht in der Anerkennung der Muslime – wobei natürlich auch immer wieder geschaut wird, was machen die anderen Bundesländer.

Auch wenn klar der Eindruck entsteht, dass Veränderungen und Anpassungen, die auch im Sinne der Muslime sind, nur auf staatlichem Druck hin, vorgenommen werden, ist die Zielvereinbarung wichtig und nötig gewesen. Wichtig scheint mir in diesem Kontext, dass a) die Gespräche und Verhandlungen weitergeführt werden, b) es einen festen Fahrplan gibt, c) klare Verpflichtungen von beiden Parteien, d) und der gemeinsame Kampf gegen Anitsemitismus, Extremismus und Islamfeindlichkeit klar als gemeinsame Agenda festgeschrieben wurden. Interessant wird es auch sein zu beobachten,  wie die Verbände und „Dritte“ auf die Forderungen und Ansprüche reagieren und damit diese schnell umgesetzt werden können – mit weitreichenden Folgen für die innere Beschaffenheit der muslimischen Verbandslandschaft.

  1. https://mwwk.rlp.de/de/service/pressemitteilungen/detail/news/News/detail/landesregierung-schliesst-zielvereinbarungen-mit-islamischen-verbaenden/
  2. ebd.
  3. Yilmaz Yildiz, Vorsitzender DITIB Rheilandpfalz, schreibt, die Auflagen seien rechtlich nicht verpflichtend: „Her ne kadar hukuki olarak zarureti olmasa bile DİTİB Eyalet Birliği en son hazırlanan raporlardaki önerileri dikkate alarak son kuşkuları da ortadan kaldırma amacıyla bazı düzenlemeler yapacaktır. DİTİB bu şekilde iyi niyetini ortaya koymaktadır“ https://www.facebook.com/yilmaz.yildiz.5815/posts/10207305396431237 Damit wolle man seinen „guten Willen“ unter Beweis stellen. Auffallend natürlich, dass dies auf Türkisch veröffentlicht wird. Damit will man wohl Protest aus den eigenen Reihen und möglicher Weise aus Ankara entgegen kommen. Im Vertrag heißt es aber hierzu ganz klar: „Um die in den Zusatzgutachten aufgeführten Voraussetzungen sicherzustellen, wird die Islamische Religionsgemeinschaft DITIB Rheinland-Pfalz e.V. folgende Maßnahmen ergreifen“
  4. z. B. hier die Vereinbarung mit der Schura https://mwwk.rlp.de/fileadmin/mbwwk/Presse/Anlagen/Zielvereinbarung_Schura.pdf
  5. ebd.
  6. https://mwwk.rlp.de/fileadmin/mbwwk/Presse/Anlagen/Zielvereinbarung_LVIKZ.pdf
  7. https://mwwk.rlp.de/fileadmin/mbwwk/Presse/Anlagen/Zielvereinbarung_Schura.pdf
  8. http://schura-rlp.de/mitgliedsgemeinden/
  9. https://mwwk.rlp.de/fileadmin/mbwwk/Presse/Anlagen/Zielvereinbarung_AMJ.pdf
  10. https://mwwk.rlp.de/fileadmin/mbwwk/Presse/Anlagen/Zielvereinbarung_DITIB.pdf

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